Forschung­sinstitut
für Inklusion durch
Bewegung und Sport
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Zugänglichkeit inklusiv – Sporträume barrierefrei gestalten

Das Projekt „Zugänglichkeit inklusiv – Sporträume barrierefrei gestalten“ wird durch das FIBS im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionplans „Sport und Inklusion in Nordrhein-Westfalen 2019-2022 – Gemeinsam für eine inklusive Sportlandschaft“ durchgeführt. Gefördert wird es dabei durch die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen.
Im Vordergrund steht die Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit von Sporträumen und die Informationsbereitstellung. Dieses Ziel soll in partizipativer Erarbeitung mit verschiedenen Selbstvertretungen von Menschen mit Beeinträchtigung bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Die Normen für barrierefreie Sportstätten sind rechtlich und baulich festgelegt. In der Realität sind viele sportliche Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung jedoch nicht oder nur teilweise erreichbar und nutzbar. Oft ist diese Personengruppe auf die Hilfe anderer angewiesen.
Durch den Abgleich von bereits bestehenden rechtlichen Bestimmungen und Zusammenfassungen entsteht im Projektverlauf eine Checkliste. Diese beinhaltet Vorgaben, mit denen eine eigenständige Benutzung von Sportstätten aller Menschen möglich wird. Die Checkliste wird durch die Mitarbeit von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen partizipativ erweitert und verbessert.
Von den Ergebnissen des Projektes sollen in Zukunft möglichst viele Sportstätten, Vereine, Menschen mit Beeinträchtigung und die gesamte Bevölkerung profitieren. Dafür werden in enger Zusammenarbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung Strategien erarbeitet mit denen die Verbreitung in Nordrhein-Westfalen erleichtert werden soll.

Ansprechpartnerin
Vera Tillmann
tillmann(at)fi-bs.de
02234 / 93303 731